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Ihre persönlichen Rechtsanwälte in Friedberg.
Unsere Kanzlei besteht seit über 30 Jahren in Friedberg und wir beraten und vertreten unsere Mandanten souverän und unterstützen sie bei sämtlichen juristischen Auseinandersetzungen und Angelegenheiten. Gegründet wurde die Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Franz Reimche im Jahre 1980 und derzeit sind in der Kanzlei neben ihm als Gründer noch der Kollege Dr. Michael Lowin tätig.

Kanzlei

Saarstraße 29
61169 Friedberg (Hessen)
Tel: 06031/2210
Fax: 06031/63292
E-Mail: reimche-lowin@tnonsense-online.de
Bürostunden:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, außer Mittwoch- und Freitagnachmittag

Anwälte

Franz Reimche

Franz Reimche

Herr Franz Reimche absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Justus- Liebig-Universität in Gießen und beendete dieses mit dem Ersten Staatsexamen im Jahre 1977 und das Zweite Staatsexamen legte er im Jahre 1979 ab. Er ist seit 1979 als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt zugelassen und war Mitbegründer der Kanzlei. [mehr]
Franz Reimche

Franz Reimche

Herr Reimche ist seit dem 13.12.1979 durch den Präsidenten des Landgerichts Gießen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Kurz darauf wurde die Anwaltskanzlei von ihm gegründet.

Die Spezialisierung liegt hierbei in der umfassenden Betreuung der Mandanten in allen im gewöhnlichen Lebenskreis auf ihn zukommenden Rechtsfragen.

Um hierzu besondere Sachkenntnis zu erreichen, hat er sich in den verschiedensten Rechtskreisen diversen Prüfungen unterzogen, um so aufgrund eigener Erfahrungssätze den Mandanten eine fundierte Rechtsberatung zukommen zu lassen.

Der Regierungspräsident in Kassel hat ihn als Sachverständigen für Forstwirtschaft im Fachgebiet Jagdwesen öffentlich bestellt und vereidigt. Als Gutachter ist er insoweit für Behörden und Gerichte aber auch Privatpersonen tätig. Obwohl die Tätigkeiten als Rechtsanwalt bzw. Sachverständiger inhaltlich streng zu trennen sind, befruchten sie sich doch gegenseitig.

Hierzu gehören insbesondere auch das Waffenrecht und die Bewertung von Jagdhunden sowie Jagdrevieren.

Auf dieser Linie liegt auch die Bestellung zum Jagdkynologischen Sachverständigen durch den Jagdgebrauchshundeverband.

Dieses Spezialgebiet bearbeitet er auch als Verbandsrichter mit der Zusatzqualifikation “Schweiß“. Dies bedeutet, dass er die Fährtenarbeit von Jagdhunden, unabhängig von der Liegezeit der Fährten, beurteilen kann.

Seine besondere Liebe gilt dabei dem “Großen Münsterländer“, dem Verband er angehört. Der von ihm geführte Jagdhund “Othello“ ist deshalb auch auf der Homepage abgebildet.

Neben der Tätigkeit im Jagdgebrauchshundeverband ist er durch die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz auch als Hundetrainer zugelassen.

Diese Spezialkenntnisse in der Ausbildung von Gebrauchshunden stehen in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich der Gefahrhundeabwehrverordnung.

Nur am Rande sei erwähnt, dass auch ein Mitglied der Bundesregierung seine Dienste als Hundetrainer in Anspruch genommen hat.

Daneben hat Herr Reimche auch die Jägerprüfung abgelegt und ist sowohl in Deutschland als auch Österreich Inhaber eines Jagdrevieres. Letzteres wird von ihm und seiner Ehefrau seit knapp 15 Jahren im österreichischen Hochgebirge des Pongaus betrieben. Seine besondere Beachtung gilt dabei den Rauhfußhühnern, d. h. dem kleinen und dem großen Hahn (Birk- und Auerhahn).

Nur am Rande sei hinzugefügt, dass er sowohl in Österreich als auch Deutschland als Falkner zugelassen ist. Die entsprechende Prüfung hat er vor einigen Jahren abgelegt.

Daneben besteht eine besondere Beziehung zu allen Fragen des Straßenverkehrs. Hierbei ist dies nicht nur bezogen auf den Pkw-Verkehr, sondern auch den Schwerlastverkehr und die Personenbeförderung in Bussen. Er ist Inhaber der Fahrerlaubnisklassen CE und DE, d. h. schwere Lastkraftwagen und Busse. Er besitzt auch die Qualifikation als Berufskraftfahrer und ist Inhaber einer Personenbeförderungslizenz für Gesamteuropa, ausgestellt durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Auch hier liegt eine enge Beziehung zum Beruf des Rechtsanwaltes vor. Praktische Fragen des Führens von Lkw und Bussen setzen oft eine profunde Rechtskenntnis voraus bzw. bauen hierauf auf. Die Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fragen ist deshalb ein weiteres Spezialgebiet von Herrn Reimche.

Nicht unerwähnt bleiben sollen dabei auch seine Kenntnisse als geprüfter Kutschfahrer bzw. Inhaber eines Fahrabzeichens. Der Umgang mit Pferden und Kutschen und deren sicheren Betrieb im Straßenverkehr liegt ihm ebenfalls am Herzen.

Dr. Michael Lowin

Dr. Michael Lowin

Herr Dr. Lowin absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach Abschluss seines Ersten Staatsexamens im Jahr 1981 begann er seine Referendarzeit beim Landgericht in Gießen, wobei er 1985 sein Zweites Staatsexamen erfolgreich ablegte. Er arbeitet in der Kanzlei seit 1986. [mehr]
Dr. Michael Lowin

Dr. Michael Lowin

Herr Rechtsanwalt Dr. Lowin hatte bereits vor Beginn seiner Tätigkeit mit der Anfertigung einer Dissertation im Gesellschaftsrecht begonnen. Im Juni 1987 promovierte er mit dem Thema "Die Gründungshaftung des § 9 a GmbHG". 1991 bildete er sich zusätzlich im Arbeitsrecht fort, absolvierte mehrwöchige Lehrgänge und die notwendigen Klausuren sämtlichst mit großem Erfolg. Seit 1994 darf er die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt im Arbeitsrecht" tragen. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen begann er dann einige Jahre später auch im Familienrecht, legte wiederum entsprechende Prüfungen mit mehreren Klausuren ab und darf seit diesem Zeitpunkt auch die weitere Zusatzqualifikation “Fachanwalt im Familienrecht“ führen. Er ist jedoch nicht nur in diesen beiden Fachgebieten tätig, sondern auch in sonstigen Rechtsgebieten. So gehört zu seinen täglichen Aufgaben die Abwicklung von Verkehrsunfällen sowohl zivilrechtlicher als auch ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht. Strafverteidigungen sind für ihn nichts Fremdes. Auch die Gerichte beauftragen ihn des Öfteren als Pflichtverteidiger. Mietrechtsstreitigkeiten und Schadensersatzrechtsstreitigkeiten werden von ihm ebenso erfolgreich durchgeführt wie die Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Erbverträgen und auch allen sonstigen Verträgen wie beispielsweise auch notariellen Kaufverträgen. Da er auch in zahlreichen Vereinen im Vorstand und zum Teil auch als Vorsitzender tätig ist, ist ihm das Vereinsrecht nicht unbekannt. Seinen Wissensstand baut er auch weiterhin durch Fortbildungsmaßnahmen aus, insbesondere im Arbeits- und im Familienrecht, wobei jährlich in jedem Fachgebiet mehr als zehn Stunden Fortbildungsmaßnahmen absolviert werden.

Fortbildungsnachweise

Arbeitsrecht

2021
2020
2019
2018
2017
2016

Familienrecht

2021
2020
2019
2018
2017
2016

Kosten

Die Tätigkeiten unserer Kanzlei werden in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
In zivilrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser ergibt sich aus der Forderung, die beispielsweise bei einem Schadensersatzfall geltend gemacht wird. Sollte sich keine konkrete Summe ergeben, ergibt sich ein Regelgegenstandswert oder die Gerichte setzen Gegenstandswerte fest.
Im Strafrecht werden die Gebühren ebenfalls pauschaliert abgerechnet, wobei diese sich an einer sogenannten Mittelgebühr orientieren. Auch dies ergibt sich für alle Anwälte in Deutschland nach dem gleichen Gesetz (RVG).
In Ausnahmefällen, bei umfangreichen Streitigkeiten, die ein überdurchschnittliches Arbeitspensum erfordern, besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung in Form einer Pauschalgebühr oder eines Stundenhonorars.
Dies ist in jedem Einzelfall besonders vor Beginn der Tätigkeit abzustimmen. Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen sein, gilt, wie ausgeführt, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei rechtsschutzversicherten Mandanten wird die Kostenabrechnung direkt mit der Rechtsschutzversicherungvorgenommen. Wir erfragen dort auch die Kostendeckung. In Einzelfällen, sofern der Mandant mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss der Mandant noch einen Teil der Kosten selbst tragen. Dies ergibt sich aus jedem einzelnen Fall gesondert und richtet sich auch nach dem konkreten Vertragsverhältnis des Mandanten mit seiner Rechtsschutzversicherung.

Rechtsgebiete

Aufgrund der unterschiedlichen Interessengebiete der Kollegen können wir sämtliche Rechtsgebiete, ob im Strafrecht, im Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht abdecken. So können Sie sich bei einem Verkehrsunfall oder in einem Bußgeldverfahren an uns wenden, wir wickeln auch die Schadensersatzansprüche für Sie sicher und zielstrebig ab. Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder familiäre Auseinandersetzungen, wie z. B. Scheidungen, Unterhaltsansprüche etc. werden ebenfalls für Sie bearbeitet. Auch bei Streitigkeiten mit Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Selbst die Vorbereitung und Abwicklung von notariellen Verträgen, ob im Grundstücksrecht, Eherecht oder auf sonstigen Rechtsgebieten ist für uns kein Problem, zumal wir zum einen in einem ständigen Kontakt mit einem uns verbundenen Notariat stehen und darüber hinaus ein Kollege langjähriger Notariatsvertreter war. Die Hilfe bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist uns selbstverständlich.
Besprechungen können während unserer Bürozeiten stattfinden. In dringenden oder außergewöhnlichen Fällen und auf besonderen Wunsch können wir Besprechungen bei Ihnen zu Hause, in Ihrem Unternehmen und auch außerhalb der Bürozeiten durchführen.

Gerichte

Wir sind bei allen deutschen Gerichten zugelassen und können Sie dort vertreten. Dies gilt auch für Obergerichte wie Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht oder auch Bundesverfassungsgericht. Lediglich beim Bundesgerichtshof haben wir keine Zulassung. Wir sind jedoch in der Lage, im Falle des Bedarfs dort einen uns bekannten Kollegen für Sie zu beauftragen.

Schlichtungsverfahren

Bei zahlreichen zivilrechtlichen Verfahren ist vor Einreichung einer Klage I. Instanz ein Schlichtungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Dadurch können in vielen Fällen umfangreiche und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Rechtsanwälte Franz Reimche und Dr. Michael Lowin sind bereits seit November 2001 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Schlichter zugelassen und befähigt, solche Schlichtungsverfahren durchzuführen. Beide Kollegen haben schon zahlreiche solcher Verfahren im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Frankfurt erfolgreich durchgeführt.

Impressum

Kanzlei Reimche & Dr. Lowin
Saarstraße 29
61169 Friedberg (Hessen)

Tel: 06031/2210
Fax: 06031/63292
E-Mail: reimche-lowin@t-online.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Rechtsanwalt Franz Reimche, Saarstraße 29, 61169 Friedberg (Hessen)

Berufliche Hinweise:
Wir sind Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland) und gehören der folgenden Rechtsanwaltskammer an:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetzt über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft/Union (CCBE)

Die zitierten Vorschriften finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Franz Reimche und Dr. Michael Lowin sind nach Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens die Berechtigungen zum Führen der Bezeichnung "Rechtsanwalt" verliehen worden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) von Rechtsanwalt Franz Reimche lautet: DE112254933 und von Rechtsanwalt Dr. Michael Lowin: DE112242594

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Kontakt für Datenschutz

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